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Leistung für gehörlose Menschen

Gehörlose Menschen haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG). Der LWL zahlt diesen Ausgleich, wenn die Person in Westfalen-Lippe wohnt.

Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (mindestens 80 % Hörverlust auf beiden Ohren) erhalten eine Hilfe von 77,00 Euro im Monat. Personen, deren Hörschädigung sich im späteren Leben (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) bis hin zur Gehörlosigkeit verschlimmert hat, erhalten keine Leistungen.

Antrag stellen

Um eine finanzielle Leistung für gehörlose Menschen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen.

Maßgebend für den Leistungsbeginn ist der Monat des Antragseingangs. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, wird die Leistung rückwirkend gewährt. Für den Antrag benötigen Sie eine HNO-ärztliche Bescheinigung. Diese Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.

Unterlagen

Mit dem Antrag auf Gehörlosengeld muss eine HNO-ärztliche Bescheinigung eingereicht werden. Möchten Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen, Sie gegenüber dem LWL zu vertreten, benötigen wir eine Vollmachtserklärung. Falls die Leistung nicht auf Ihr Konto, sondern auf ein anderes Konto überwiesen werden soll, benötigen wir eine Kontoerklärung.

Sie können die erforderlichen Unterlagen mit dem Online-Antrag einreichen. Die Dokumente dafür finden Sie am Ende dieser Seite.

Online-Antrag

Sie können Gehörlosengeld jetzt auch online beantragen - schnell, papierlos und rund um die Uhr.

Zum Online-Antrag: Gehörlosengeld

Informationsmaterial

Flyer

Informationen zu den Leistungen

  • für sehbehinderte Menschen
  • für blinde Menschen
  • für gehörlose Menschen
     

Download: Flyer (PDF)

Flyer Blindengeld und Gehörlosengeld

Ansprechpersonen und Kontakt

Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen des Antrages oder haben eine Frage zu den Leistungen? Suchen Sie bitte den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens und kontaktieren die Ansprechperson.

Landschaftsverband Rheinland (LVR)

Für Menschen aus dem Rheinland ist der LVR zuständig.

A,Sch,St,Z

Petra Hagemann

Post-soziales@lwl.org

Tel: 0251 591 6573

Fax: 0251 591 276

Piktogram für Ansprechpartner

B,I,N,U

Karin Döbbeler

Post-soziales@lwl.org

Tel: 0251 591 5709

Fax: 0251 591 276

Piktogram für Ansprechpartner

C,L,R

Kerstin Linden

Post-soziales@lwl.org

Tel: 0251 591 3731

Fax: 0251 591 276

Piktogram für Ansprechpartner

D,E,P,Y

Monika Sunke

Post-soziales@lwl.org

Tel: 0251 591 3298

Fax: 0251 591 276

Piktogram für Ansprechpartner

F,Q,X

Carolin Krämer

Post-soziales@lwl.org

Tel: 0251 591 4739

Fax: 0251 591 276

Piktogram für Ansprechpartner

G,O

Beate Kintrup

Post-soziales@lwl.org

Tel: 0251 591 3297

Fax: 0251 591 276

Piktogram für Ansprechpartner

H,S,V

Simone Erdmann

Post-soziales@lwl.org

Tel: 0251 591 6575

Fax: 0251 591 276

Piktogram für Ansprechpartner

J,M,W

Anne Niederstraßer

Post-soziales@lwl.org

Tel: 0251 591 3293

Fax: 0251 591 276

Piktogram für Ansprechpartner

K,T

Frank Heithorn

Post-soziales@lwl.org

Tel: 0251 591 6535

Fax: 0251 591 276

Piktogram für Ansprechpartner

Leistungen zur Förderung der Verständigung

Leistungen zur Förderung der Verständigung werden erbracht, um Menschen mit Hör- und/oder Sprachbehinderungen bei besonderen Anlässen den Kontakt mit anderen Menschen zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Weiter zur Infoseite: Leistungen zur Förderung der Verständigung

Servicetelefon für gehörlose und hörgeschädigte Menschen

Sie haben Fragen an den LWL? Unser Servicetelefon ist für Sie da: mit Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher.

Weiter zum Servicetelefon

Downloadbereich

Das Antragsformular und weitere Unterlagen für die Antragstellung stehen zum Download zur Verfügung. Die Dokumente sind nicht barrierefrei. Unsere barrierefreien Online-Formulare finden Sie im LWL-Serviceportal.

Antragstellung